Sie möchten jemanden beschenken, der sich für Sprache interessiert? Vielleicht die Kollegin, die immer fleißig an ihrem Englisch feilt, oder einen ...
Übersetzungen und Dolmetschen für Kanzleien und Notariate
Spezialisierte Sprachdienstleistungen für Kanzleien, Notariate und Gerichte in Berlin
Rechtsübersetzungen und Gerichtsdolmetschen in Berlin
Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen aus einer Hand: für eine reibungslose Kommunikation und eine bessere Rechtspflege.
Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Urteilen, Schriftsätzen, Gutachten und Verträgen.
Nebenleistungen
Lektorat und SEO-optimierte Übersetzung von Kanzleiwebsites und -blogs.
Spezialisierte Sprachdienstleistungen für Kanzleien und Notariate in Berlin
In den meisten Übersetzungsagenturen sind die Sparten Übersetzen und Dolmetschen klar getrennt. Klar, die Fertigkeiten und Anforderungen sind ja auch unterschiedlich und viele Kolleg*innen bieten tatsächlich entweder nur Übersetzungen oder nur Dolmetschen an. Trotzdem führt diese strikte Trennung vor allem im Rechtsbereich zu unnötigen Informations- und damit Effizienzverlusten.
Sinnvoller: juristische Übersetzungen und Dolmetschen aus einer Hand
Viel sinnvoller ist es, wenn Übersetzung und Verdolmetschung durch dieselbe Person erfolgen. So gehen keine Informationen verloren, die Dolmetscherin kann sich gut auf den Einsatz vorbereiten und die Kommunikation verläuft reibungslos. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern ermöglicht auch eine bessere Betreuung der Mandanten.
Spezialisierung einer Gerichtsdolmetscherin – von allem ein bisschen?
Wussten Sie, dass es im deutschsprachigen Raum keine dedizierte Ausbildung für juristisches Fachübersetzen und Gerichtsdolmetschen gibt? In vielen translatorischen Studiengängen ist es zwar möglich, Recht als Vertiefungsfach zu wählen, dabei werden aber oft nur allgemeine Grundlagen vermittelt.
Bei der Ablegung der staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Dolmetscher im Fachgebiet Recht müssen zwar Fachkenntnisse in beiden Rechtssystemen vorgewiesen werden, doch auch hier ist keine nähere Spezialisierung – etwa auf Strafrecht oder Urheberrecht – vorgesehen.
Sowohl ein Hochschulstudium als auch die Vorbereitung zur staatlichen Prüfung für Übersetzer – beide im Fachgebiet Recht – können also nichts weiter als ein Fundament sein. Die wahre Spezialisierung erfolgt nach der Ausbildung, durch kontinuierliche Fortbildung, Selbststudium und langjährige Erfahrung.
Die meisten Kenntnisse haben Übersetzerinnen und Dolmetscher ganz pragmatisch in den Fachgebieten, mit denen sie am häufigsten in Berührung gekommen sind.
In meinem Fall sind das:
VORSITZENDER RICHTER AM ENDE DER HAUPTVERHANDLUNG
Betäubungsmittelrecht