Übersetzungen und Dolmetschen für Kanzleien und Notariate 

Spezialisierte Sprachdienstleistungen für Kanzleien, Notariate und Gerichte in Berlin

Rechtsübersetzungen und Gerichtsdolmetschen in Berlin

Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen aus einer Hand: für eine reibungslose Kommunikation und eine bessere Rechtspflege.

Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Urteilen, Schriftsätzen, Gutachten und Verträgen.

Nebenleistungen

Lektorat und SEO-optimierte Übersetzung von Kanzleiwebsites und -blogs.

Sie möchten jemanden beschenken, der sich für Sprache interessiert? Vielleicht die Kollegin, die immer fleißig an ihrem Englisch feilt, oder einen ...

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Spezialisierte Sprachdienstleistungen für Kanzleien und Notariate in Berlin

In den meisten Übersetzungsagenturen sind die Sparten Übersetzen und Dolmetschen klar getrennt. Klar, die Fertigkeiten und Anforderungen sind ja auch unterschiedlich und viele Kolleg*innen bieten tatsächlich entweder nur Übersetzungen oder nur Dolmetschen an. Trotzdem führt diese strikte Trennung vor allem im Rechtsbereich zu unnötigen Informations- und damit Effizienzverlusten.


Sinnvoller: juristische Übersetzungen und Dolmetschen aus einer Hand 

Viel sinnvoller ist es, wenn Übersetzung und Verdolmetschung durch dieselbe Person erfolgen. So gehen keine Informationen verloren, die Dolmetscherin kann sich gut auf den Einsatz vorbereiten und die Kommunikation verläuft reibungslos. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern ermöglicht auch eine bessere Betreuung der Mandanten.


  • Engagiert mit dabei: Sie lieben Ihren Beruf und wollen gerne mit jemandem arbeiten, der genauso engagiert ist wie Sie? Dann nichts wie zur Anfrage. Nicht umsonst lautet mein Claim „Teilhabe durch Sprache“: In einem Rechtsverfahren muss sichergestellt werden, dass alle Beteiligten das Gesagte genau verstehen. Ich begleite Sie und Ihre Mandantschaft gekonnt und empathisch durch alle Verfahrensstufen.
  • Vertrauensvoller Austausch: Am besten kann ich Sie unterstützen, wenn wir auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Auch wenn ich mein Jurastudium an den Nagel gehängt habe, verstehe ich trotzdem die Anforderungen an Ihren Beruf. Wir arbeiten von Mensch zu Mensch, in gegenseitiger Anerkennung unserer jeweiligen Tätigkeit.
  • Auf der Höhe technischer Entwicklungen: Der technologische Wandel schreitet auch in der Welt der Übersetzung und Verdolmetschung rasant voran. Maschinelle Übersetzungssysteme sind spannend, aber nicht nur aus Vertraulichkeitsgründen problematisch. Welche Tools können wir sicher verwenden, um effizient zu arbeiten? Ich halte mich für Sie auf dem neuesten Stand.



Spezialisierung einer Gerichtsdolmetscherin – von allem ein bisschen?

Wussten Sie, dass es im deutschsprachigen Raum keine dedizierte Ausbildung für juristisches Fachübersetzen und Gerichtsdolmetschen gibt? In vielen translatorischen Studiengängen ist es zwar möglich, Recht als Vertiefungsfach zu wählen, dabei werden aber oft nur allgemeine Grundlagen vermittelt.

Bei der Ablegung der staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Dolmetscher im Fachgebiet Recht müssen zwar Fachkenntnisse in beiden Rechtssystemen vorgewiesen werden, doch auch hier ist keine nähere Spezialisierung – etwa auf Strafrecht oder Urheberrecht – vorgesehen. 

Sowohl ein Hochschulstudium als auch die Vorbereitung zur staatlichen Prüfung für Übersetzer – beide im Fachgebiet Recht – können also nichts weiter als ein Fundament sein. Die wahre Spezialisierung erfolgt nach der Ausbildung, durch kontinuierliche Fortbildung, Selbststudium und langjährige Erfahrung

Die meisten Kenntnisse haben Übersetzerinnen und Dolmetscher ganz pragmatisch in den Fachgebieten, mit denen sie am häufigsten in Berührung gekommen sind. 

In meinem Fall sind das:

  • Vertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht, insbesondere Scheidungsrecht und Adoption
  • Erbrecht
  • Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betreuungsrecht
  • Sozialrecht
Sehr gut übersetzt. Das war nicht einfach.

VORSITZENDER RICHTER AM ENDE DER HAUPTVERHANDLUNG

Betäubungsmittelrecht

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